Liebe Gäste, Bitte beachten Sie, dass nach den neuen Leitlinien des Gesundheitsministeriums die Durchführung von Aufenthalten nur möglich ist, wenn eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt ist: ein negatives Ergebnis eines diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei der Person, die den Aufenthalt in Anspruch nimmt, aus Material, das frühestens vier Tage vor Beginn des Aufenthalts entnommen wurde, Das Fehlen der Bescheinigung hat zur Folge, dass der Gast nicht in das Sanatorium aufgenommen werden kann. Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version) |